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Beitragsordnung/Aufnahmeantrag
Grundbeitrag
Mitglieder bis 6 Jahre (auch ein Elternteil muss Mitglied sein) | 1,50 Euro |
Mitglieder von 6 bis 14 Jahre | 3,50 Euro |
Mitglieder von 14 bis 18 Jahre | 4,00 Euro |
Schüler, Auszubildende und Studenten über 18 bis 27 Jahre** | 5,00 Euro |
Erwachsene | 8,00 Euro |
Ehepartner (für beide) | 12,00 Euro |
Familienbeitrag * | 14,00 Euro |
fördernde Mitglieder | 2,00 Euro |
Fachbeiträge
Badminton | Kinder, Jugendliche und Erwachsene | 3,00 Euro |
Kegeln | Kinder, Jugendliche und Erwachsene | 4,00 Euro |
Tennis | Kinder und Jugendliche | 4,00 Euro |
Schüler, Auszubildende und Studenten über 18 bis 28 Jahre** | 5,00 Euro | |
Erwachsene | 8,50 Euro | |
Ehepartner (für beide) | 15,00 Euro | |
Volleyball | Erwachsene | 5,50 Euro |
Kinder und Jugendliche |
4,00 Euro | |
Aquafit | Kinder, Jugendliche und Erwachsene | 13,00 Euro |
Yoga | Kinder, Jugendliche und Erwachsene | 12,00 Euro |
Pilates | Kinder, Jugendliche und Erwachsene | 12,00 Euro |
Bokwa | Kinder, Jugendliche und Erwachsene | 12,00 Euro |
Aufnahmeantrag |
Beitragsordnung |
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Dann rufen Sie uns gern an unter: Telefon: 0521 / 52 14 63 6
Öffnungszeit der Geschäftsstelle: montags 16-18 Uhr
* gilt auch für alleinerziehende Mütter und Väter.
Partnerschaften in eheähnlichen Verhältnissen werden bezüglich Beiträgen auf Antrag den Ehepaaren gleichgestellt. Voraussetzung: Partner nutzen gemeinsam die gleiche Wohnung und ein gemeinsames Konto. Familienmitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, rechnen zu den Erwachsenen. Sie zahlen einem Grundbeitrag von 8,00 €; er zählt nicht zum Familienbeitrag.
** Die Zugehörigkeit dieser Personengruppe ist ggf. (Studium) zweimal jährlich durch die Bescheinigung der Schule, Fachhochschule bzw. des ausbildenden Betriebes regelmäßig nachzuweisen. Die Bescheinigung ist jeweils vor dem Beitragseinzug vorzulegen, d.h. je nach Eintrittsdatum: Wintersemester bis zum 1.11. bzw. 1.2. des Jahres Sommersemester bis zum 1.5. bzw. 1.8. des Jahres. Bei Fehlen der Bescheinigung wird der volle Beitrag erhoben. Eine nachträgliche Erstattung wird nicht vorgenommen.
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